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Arbeitgeber
Arbeitgeberservice
Sie suchen Arbeitskräfte/Auszubildende, haben Fragen zur Fördermöglichkeiten oder wollen beschäftigte Arbeitnehmer qualifizieren?
Sehr gern berät und unterstützt Sie unser gemeinsamer Arbeitgeberservice des Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt und der Agentur für Arbeit Saalfeld rund um das Thema Personal:

  • gezielte Auswahl und Vermittlung von qualifizierten Bewerbern
  • Beratung in allen Fragen der Besetzung vakanter Stellen
  • kostenlose Veröffentlichung Ihrer Stellenangebote in der Jobbörse
  • finanzielle Unterstützung (z.B. bei Einstellung und Qualifizierung)
  • Arbeitsmarktanalyse
  • betriebliche Arbeitserprobung

Für Fragen zu oben genannten Leistungen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeberservice zur Verfügung - sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, nutzen Sie gern die Service Hotline 0800 4 5555 20 (gebührenfrei).

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen

Beschäftigung von Ausländern - Arbeitsmarktzugang und Sprachkenntnisse
Zugang zum Arbeitsmarkt

Kunden des Jobcenters haben Zugang zum Arbeitsmarkt und müssen keine gesonderte Genehmigung beantragen. Auf dem Aufenthaltstitel ist der Eintrag "Erwerbstätigkeit gestattet" vermerkt. Wenn Sie mehr erfahren möchten, können Sie sich hier informieren.

Welche sprachlichen Kenntnisse sind vorhanden?

Je nachdem, welcher Kurs besucht wurde, können unterschiedliche Sprachliche Kompetenzen erworben werden. Mit der Sprachniveauskala kann die eigene sprachliche Kompetenz eingeschätzt werden.

Die Sprachniveaus von A1 bis C2 sind im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) festgelegt. Sie wurden vom Europarat erarbeitet und bilden eine europaweite gemeinsame Basis für den Sprachunterricht.
A1
Anfänger

Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

A2
Grundlegende Kenntnisse

Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

B1
Fortgeschrittene Sprachverwendung

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

B2
Selbständige
Sprachanwendung

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

C1
Fachkundige Sprachkenntnissechverwendung

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

C2
Annähernd muttersprachliche Kenntnisse


Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Mitarbeitersuche
Die Suche nach passenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll reibungslos verlaufen – und zwar genau auf die Art, die Sie bevorzugen.

Sie sind sich nach dem Vorstellungsgespräch nicht sicher, ob die Bewerberin/ der Bewerber zu Ihnen passt? Dann haben Sie im Rahmen einer betrieblichen Arbeitserprobung die Möglichkeit dies zu testen.

Maßnahmen in Ihrem Betrieb sollen helfen, die berufliche Eignung potentieller Einstellungskandidaten festzustellen. Sie begründen mit solch einer Maßnahme kein Beschäftigungsverhältnis.

Maßnahmen beim Arbeitgeber sind im Vorfeld durch die Arbeitslose/ den Arbeitslosen beim Jobcenter zu beantragen. Die Dauer einer betrieblichen Erprobung wird individuell entsprechend der Maßnahmeinhalte und Maßnahmeziele festgelegt.   

Eventuell anfallende Fahrkosten während der Maßnahme können erstattet werden.

Stellenmeldung mit Vermittlungsservice
Besprechen Sie Ihre Anforderungen direkt mit Ihrer persönlichen Ansprechpartner.

Sie sind sich nach dem Vorstellungsgespräch nicht sicher, ob die Bewerberin/ der Bewerber zu Ihnen passt? Dann haben Sie im Rahmen einer betrieblichen Arbeitserprobung die Möglichkeit dies zu testen.

Maßnahmen in Ihrem Betrieb sollen helfen, die berufliche Eignung potentieller Einstellungskandidaten festzustellen. Sie begründen mit solch einer Maßnahme kein Beschäftigungsverhältnis.

Maßnahmen beim Arbeitgeber sind im Vorfeld durch die Arbeitslose/ den Arbeitslosen beim Jobcenter zu beantragen. Die Dauer einer betrieblichen Erprobung wird individuell entsprechend der Maßnahmeinhalte und Maßnahmeziele festgelegt.   

Eventuell anfallende Fahrkosten während der Maßnahme können erstattet werden.

Online-Stellenmeldung mit Registrierung

Über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit können Sie online Ihre Stellenangebote melden und das Bewerbungsverfahren abwickeln. Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie sich erst als Arbeitgeber registrieren. Die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeberservice.
Sollte Ihnen Ihr zuständiger Ansprechpartner nicht bekannt sein, nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer 0800 4 555520 (gebührenfrei)

Sie profitieren dann von speziellen Suchfunktionen, mit denen Sie passende Bewerberinnen und Bewerber finden. Außerdem können Sie relevante Daten eigenständig verwalten, Ihr Unternehmen präsentieren und den Bewerbungsprozess effizient managen.

Sie sind schon registriert? Hier gelangen Sie direkt zur Übersicht Ihrer Stellenangebote.

Arbeitskräftesuche ohne Registrierung finden Sie hier
Faktor A – Das Arbeitgebermagazin
Faktor A – Aus der Praxis für die Praxis: Das Arbeitgebermagazin der Agentur für Arbeit ist ein professionelles Medium für Unternehmen.

Die Ausgaben greifen aktuelle Themen auf und können Betrieben wertvolle Impulse für ihre Praxis liefern. Gleichzeitig ist das Medium ein sehr guter Ideengeber für die tägliche Arbeit.

In den Rubriken

  • Arbeitswelt gestalten,
  • Mitarbeiter finden,
  • Mitarbeiter qualifizieren,
  • Richtig führen
  • Zukunft der Arbeit,


werden Arbeitgeber spezifische Fragen erörtert, interessante Themen beleuchtet und Praktiker berichten aus ihrer täglichen Arbeit.

Über einen Newsletter kann man sich regelmäßig über neue Entwicklungen und Trends informieren lassen.

Newsletter für Arbeitgeber
Regional und aktuell: Der Newsletter Ihrer Arbeitsagentur vor Ort

Neuigkeiten zu aktuellen Programmen und Initiativen erfahren Sie aus dem Newsletter Ihrer Region. Ihre Agentur für Arbeit vor Ort informiert Sie regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes rund um die Themen:

  • Arbeit und Arbeitsmarkt

  • Aus- und Weiterbildung

Hier gelangen Sie zur Anmeldung des Newsletters unserer Region.

Über die Archivfunktion können Sie nach bereits veröffentlichten Newslettern aus Ihrer Region suchen.

Die Betriebsnummer
Als Arbeitgeber mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, melden Sie Ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung an.

Um dies tun zu können, benötigen Sie eine Betriebsnummer.

Alle Fragen rund um die Betriebsnummer sowie deren Beantragung erhalten Sie auf der folgenden Seite.

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Nutzen Sie bitte die Fahrplanauskunft vom KomBus!
 
 
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Kurzübersicht unserer Telefonnummern

Bereich Vermittlung
03671 / 53 20 601
 
Bereich Leistung
03671 / 53 20 501 (BG-Endziffer 000-331)
03671 / 53 20 505 (BG-Endziffer 332-653)
03671 / 53 20 513 (BG-Endziffer 654-999)

 
Erstantragsstellung:
03671 / 53 20 509
 
Die vollständige Übersicht finden sie hier.