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Der Antrag auf Bürgergeld
Nutzen Sie unsere Hilfe!
Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese Kosten nicht durch das  Einkommen und/oder Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft gedeckt sind.

Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn dies erheblich ist. Danach gilt eine Höchstgrenze (kein Freibetrag, sondern Ausschlussgrund) für kurzfristig verwertbares Vermögen (z.B. Barmittel, Sparguthaben, Tagesgelder, Wertpapiersparpläne und -depots.) bei

             40.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
             15.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.

Wenn Sie vorab berechnen wollen, ob Sie vielleicht ergänzend Leistungen des Jobcenters Saalfeld-Rudolstadt bekommen können, nutzen Sie bitte den Bürgergeldrechner der Caritas. Klicken Sie einfach auf den Button und folgen Sie den Anweisungen zur Eingabe.
Das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Ergebnisse der Berechnung!
Der Neuantrag
Sie haben bisher noch keine Leistungen vom Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt bekommen? Sie sind in den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gezogen? Ihr Leistungsanspruch im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt war unterbrochen?
Dann nehmen Sie bitte mit dem Erstantragsservice des Jobcenters telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 03671 - 5320 509 auf. Persönliche Vorsprachen werden ausschließlich nach der telefonischen Kontaktaufnahme terminiert vereinbart.

Unsere Kollegen nehmen sich Ihrem Anliegen an. Im Anschluss wird in einem persönlichen Gespräch Ihre finanzielle Situation besprochen. Hier erhalten Sie auch einen Termin zur Ausgabe Ihrer Antragsunterlagen.

Anschließend werden alle notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den ggf. mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfragt und erfasst.

Am Tag der Antragsausgabe prüfen wir Ihre Identität, händigen Ihnen Ihre Antragsunterlagen aus und vereinbaren einen Abgabetermin. Zu guter Letzt wollen wir mit Ihnen über Ihre berufliche Situation sprechen.

Bitte planen Sie für Ihre Neuantragstellung ausreichend Zeit ein.
Hauptantrag online stellen - Wir unterstützen Sie!

Sie können den Antrag auf Bürgergeld jetzt auch online stellen. Parallel zur Antragstellung ist es notwendig, dass Sie zu einem Termin im Jobcenter vorsprechen. Sie legen zu dem Termin ein gültiges Ausweisdokument vor und haben Ihren ersten Termin beim Arbeitsvermittler.

Wie komme ich mit meinem Online-Antrag schneller an mein Geld?

1. Anspruch online prüfen. Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben könnten. Hier können Sie grob überschlagen, ob ein Anspruch besteht.

2. Rufen Sie uns an. Nehmen Sie dann bitte Kontakt mit uns auf 03671 - 5320 509. Wir möchten Sie auch gern bei der Online-Antragstellung begleiten.

Damit es Ihnen leichter fällt, die benötigten Unterlagen auch vollständig einzureichen, bieten wir Ihnen grundsätzlich vor der Absendung des Online-Antrags eine qualifizierte telefonische Beratung durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Erstantragsservice an. In dem Gespräch werden die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen geklärt und mit Ihnen besprochen, welche Angaben und Belege wir zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Bürgergeld benötigen. Hierdurch können Sie uns bei der raschen Bearbeitung des Antrags unterstützen, indem Sie die erforderlichen Nachweise und Formulare vollständig einreichen.

Vorteil für Sie:

- die Identitätsprüfung und Vorsprache beim Vermittler erfolgen in einem Termin.
- Sie erhalten eine genaue Aufstellung, welche Anlagen und Nachweise tatsächlich benötigt werden und welche entbehrlich sind.

3. Gut vorbereitet den Antrag online einreichen.
     - Speichern Sie zuerst alle benötigten Unterlagen/Nachweise auf Ihrem Endgerät.
     - Füllen Sie zu Hause den Online-Antrag vollständig aus und fügen dort die Nachweise zu den entsprechenden Angaben ein. 

Gehen die Antragsunterlagen und Nachweise vollständig ein, wird Ihr Antrag auch rasch bearbeitet.

Vorrangige Leistungen
In die Berechnung des Bürgergelds sind sogenannte vorrangige Leistungen einzubeziehen, die von Ihnen umgehend zu beantragen sind.

Solche vorrangigen Leistungen sind z.B.:


FAQ - Allgemeine Fragen zum Thema Heizkosten und Bürgergeld
1. Mein monatlicher Abschlag für Strom (Haushaltsstrom) hat sich stark erhöht. Kann das Jobcenter helfen?
Kosten für Strom (Haushaltsstrom) sind anteilig in den Regelbedarfen enthalten. Die für den Haushaltsstrom anfallenden (erhöhten) Kosten können daher im Rahmen der Bedarfsberechnung nicht gesondert berücksichtigt werden. Sollten Sie Ihren Bedarf grundsätzlich mit Einkommen und Vermögen decken können, entsteht allein durch die Erhöhung des Stromabschlages daher keine Hilfebedürftigkeit und damit kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
 

Öffentliche Verkehrsmittel

Nutzen Sie bitte die Fahrplanauskunft vom KomBus!
 
 
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Kurzübersicht unserer Telefonnummern

Bereich Vermittlung
03671 / 53 20 601
 
Bereich Leistung
03671 / 53 20 501 (BG-Endziffer 000-331)
03671 / 53 20 505 (BG-Endziffer 332-653)
03671 / 53 20 513 (BG-Endziffer 654-999)

 
Erstantragsstellung:
03671 / 53 20 509
 
Die vollständige Übersicht finden sie hier.
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