Geldleistungen
Voraussetzungen
Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Arbeitslosengeld II bezeichnet.Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und bekommen noch keine Altersrente
- Sie leben in Deutschland.
- Sie können und dürfen mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
- Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen / Vermögen reicht nicht aus, um davon Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten
Das Arbeitslosengeld II enthält neben dem Geldbetrag für z.B. Kleidung und Lebensmittel (dem sogenannten Regelbedarf bzw. der Regelleistung) auch die Bedarfe für Miete und Heizung (Bedarfe für Unterkunft). Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe die für besondere Lebenslagen gewährt werden. Des Weiteren sind einmalige Leistungen z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes oder den Erstbezug einer Wohnung möglich.
Für Kinder stehen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gern dazu.
Im Folgenden wollen wir Ihnen die einzelnen Leistungen etwas genauer vorstellen.
Regelleistungen
Die Regelleistung deckt unter anderem den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und die Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die Höhe der Regelleistung wird durch ein Gesetz jedes Jahr neu festgelegt. Die aktuelle Höhe finden Sie hier.
Die Höhe der Regelleistung wird durch ein Gesetz jedes Jahr neu festgelegt. Die aktuelle Höhe finden Sie hier.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Mehrbedarfe
Einmalige Leistungen
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Darlehen bei Arbeitsaufnahme
Wissenswertes zum Umzug/Zuzug