Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt
Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen ist der Schriftverkehr mit der Justiz (z.B. Gerichte, Rechtsanwälte) bis Ende 2021 zu digitalisieren.
Durch die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) wurde dazu das IT-Verfahren E-Justiz-BA entwickelt und eingeführt. Es ermöglicht den rechtssicheren und vertraulichen digitalen Nachrichtenaustausch der BA und der Jobcenter mit den zuständigen Gerichten und Rechtsanwälten.
Im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt wurde dieses Verfahren am 20.04.2020 eingeführt und wird im zunehmenden Umfang zur Kommunikation mit den zuständigen Sozialgerichten und Rechtsanwälten genutzt. Der Versand und Empfang von Nachrichten erfolgt dabei über ein besonderes Behördenpostfach.
Damit wird zum einen ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum papierlosen Büro gegangen. Zum anderen können erhebliche Kosten für Porto, Papier und Ausdruck von Unterlagen eingespart werden.
Durch die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) wurde dazu das IT-Verfahren E-Justiz-BA entwickelt und eingeführt. Es ermöglicht den rechtssicheren und vertraulichen digitalen Nachrichtenaustausch der BA und der Jobcenter mit den zuständigen Gerichten und Rechtsanwälten.
Im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt wurde dieses Verfahren am 20.04.2020 eingeführt und wird im zunehmenden Umfang zur Kommunikation mit den zuständigen Sozialgerichten und Rechtsanwälten genutzt. Der Versand und Empfang von Nachrichten erfolgt dabei über ein besonderes Behördenpostfach.
Damit wird zum einen ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum papierlosen Büro gegangen. Zum anderen können erhebliche Kosten für Porto, Papier und Ausdruck von Unterlagen eingespart werden.
