Sozialschutz-Paket – Verlängerung der Regelungen für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung
Damit wurde die Entscheidung getroffen, dass der Verordnungsgeber von seiner Verlängerungsoption gemäß § 67 Absatz 6 SGB II Gebrauch macht und den Zeitraum für einen vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II erweitert. Der vereinfachte Zugang gilt in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31.12.2020 beginnen.