Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zum 30. Juni 2024, wonach die Kosten privater Verteilanlagen für Kabelfernsehen nicht mehr vom Vermieter im Rahmen der Betriebskosten auf die angeschlossenen Wohnungen umgelegt werden, ist nicht auszuschließen, dass weiterhin vereinzelt Haushalte den vorhandenen Kabelanschluss nutzen wollen. Sofern Beziehende von Bürgergeldweiterhin den vorhandenen Kabelanschluss nutzen wollen, ist dieser aus dem Budget des Regelbedarfs zu finanzieren. Im Regelbedarf sind entsprechende Aufwendungen für derzeit gängige Alternativen (z. B. Internet oder Satellitenfernsehen) berücksichtigt.