Finanzielle Unterstützung bei Schule / Freizeit
Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt bedürftigen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen mehr Zukunftschancen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen.
Sie können bei Sport, Spiel, Musik, Kultur oder Geselligkeit dabei sein, an Ausflügen oder mehrtägigen Fahrten der Schule, des Hortes oder des Kindergartens sowie am gemeinsamen Mittagessen in der Schule und Kindertagesstätte teilnehmen.
Sie erhalten erforderliches Schulmaterial und Lernförderung, wenn diese notwendig und geeignet sind.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Leistungen:
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gelten mit Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II als gestellt. Davon ausgenommen ist lediglich die Lernförderung.
Um Ihnen die Leistungen auszuzahlen, benötigen wir entsprechende Nachweise. Hierfür nutzen Sie bitte dieses Formular.
Sie können bei Sport, Spiel, Musik, Kultur oder Geselligkeit dabei sein, an Ausflügen oder mehrtägigen Fahrten der Schule, des Hortes oder des Kindergartens sowie am gemeinsamen Mittagessen in der Schule und Kindertagesstätte teilnehmen.
Sie erhalten erforderliches Schulmaterial und Lernförderung, wenn diese notwendig und geeignet sind.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Leistungen:
- eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertagesstätten
- mehrtägige Fahrten von Schulklassen und Kindertagesstätten
- der persönliche Schulbedarf (Pauschale)
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
- Lernförderung
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich)
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gelten mit Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II als gestellt. Davon ausgenommen ist lediglich die Lernförderung.
Um Ihnen die Leistungen auszuzahlen, benötigen wir entsprechende Nachweise. Hierfür nutzen Sie bitte dieses Formular.