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Finanzielle Unterstützung bei Schule / Freizeit
Zukunftschancen
Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt bedürftigen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen mehr Zukunftschancen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen.
Sie können bei Sport, Spiel, Musik, Kultur oder Geselligkeit dabei sein, an Ausflügen oder mehrtägigen Fahrten der Schule, des Hortes oder des Kindergartens sowie am gemeinsamen Mittagessen in der Schule und Kindertagesstätte teilnehmen.
Sie erhalten erforderliches Schulmaterial und Lernförderung, wenn diese notwendig und geeignet sind.
Inhalt
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Leistungen:
  Bedarf Leistung aus dem Bildungspaket  
      
  Persönlicher Schulbedarf Sie erhalten eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Sie müssen dafür eine Schulbescheinigung vorlegen.

  
  Lernförderung (Nachhilfe) Die Kosten werden übernommen. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot.

Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2023 gilt: Wird ab dem 1. Juli 2021 ein Lernförderungsbedarf festgestellt, müssen Sie die Nachhilfe nicht gesondert beantragen. Das gilt auch, wenn der Bewilligungszeitraum bereits vor dem 1. Juli 2021 begonnen hat oder erst nach dem 31. Dezember 2023 endet.

 
  Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden.
 
  Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote

Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale von derzeit 15,00 €. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach.  
  Fahrt zur Schule

Sie müssen zuerst einen Antrag beim Schulträger (Schule informiert) stellen. Dieser ist vorrangig zuständig. Erst wenn dieser den Antrag abgehlehnt hat, kann im Jobcenter ein Antrag gestellt werden.

In der Regel gibt es dann einen Zuschuss zur Monatskarte. Voraussetzung: Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Ab welcher Entfernung genau die Monatskarte bezuschusst wird, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.
Voraussetzungen
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gelten mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld als gestellt.

Sie können bei Sport, Spiel, Musik, Kultur oder Geselligkeit dabei sein, an Ausflügen oder mehrtägigen Fahrten der Schule, des Hortes oder des Kindergartens sowie am gemeinsamen Mittagessen in der Schule und Kindertagesstätte teilnehmen.
Sie erhalten erforderliches Schulmaterial und Lernförderung, wenn diese notwendig und geeignet sind.
 

Öffentliche Verkehrsmittel

Nutzen Sie bitte die Fahrplanauskunft vom KomBus!
 
 
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Kurzübersicht unserer Telefonnummern

Bereich Vermittlung
03671 / 53 20 601
 
Bereich Leistung
03671 / 53 20 501 (BG-Endziffer 000-331)
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03671 / 53 20 513 (BG-Endziffer 654-999)

 
Erstantragsstellung:
03671 / 53 20 509
 
Die vollständige Übersicht finden sie hier.
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